Allgemeine Geschäftsbedingungen

Spieltagsmanager · Rechtliches

Für Verbände und Vereine · Stand: 22. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Anbieter des Spieltagsmanagers unter eishockey-spieltag.de und spieltagsmanager.de ist Oliver Tlusteck, Ziegenbergstraße 13, 99880 Waltershausen, E-Mail: support@eishockey-spieltag.de. Diese Bedingungen richten sich an Verbände und Vereine, die den Dienst für ihren organisierten Spielbetrieb nutzen. Verbraucherverträge sind nicht Gegenstand dieses Angebots. Die rechtliche Einordnung eines Vereins wird im Einzelfall geprüft.

§ 2 Leistungen

Der Dienst umfasst Verwaltung, Spielplan, Liveticker, berechnete Tabelle und Spielprotokoll im vereinbarten Umfang. Oliver Tlusteck ist nicht Veranstalter der Spiele und übernimmt keine sportrechtlichen Entscheidungen. Eine bestimmte durchgehende Verfügbarkeit wird nicht garantiert. Wartung und technische Störungen können den Zugriff vorübergehend beeinträchtigen. Gesetzliche und ausdrücklich vereinbarte Leistungspflichten bleiben unberührt.

§ 3 Registrierung, Rollen und Zugänge

Zugriffe werden rollenbasiert und mandantenbezogen vergeben. Der Vertragspartner benennt berechtigte Personen und hält deren Rechte aktuell. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln, dürfen nicht geteilt werden und sind bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu sichern. Der Anbieter ist über unberechtigte Nutzung zu informieren. Demo-Zugänge dienen ausschließlich der Nutzung von Beispieldaten.

§ 4 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Bestätigung beziehungsweise Freischaltung des beantragten Zugangs durch den Anbieter zustande. Die Grundnutzung ist kostenlos. Kostenpflichtige Zusatzleistungen setzen eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung voraus. Ein Verband kann eine zentrale Lizenz für zugeordnete Vereine vereinbaren. Deren Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

§ 5 Pflichten der Vertragspartner

Der Vertragspartner darf keine rechtsverletzenden Inhalte einstellen und muss zur Verarbeitung sowie Veröffentlichung der eingebrachten Spielerdaten berechtigt sein. Er erfüllt die Informationspflichten und holt erforderliche Einwilligungen ein. Automatisiertes Auslesen durch Crawler, Scraping und die Weitergabe von Daten an Dritte außerhalb vereinbarter Freigaben sind untersagt. Gesetzlich zwingend erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.

Der Vertragspartner stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter wegen schuldhafter Pflichtverletzungen im gesetzlich zulässigen Umfang frei. Der Anbieter informiert ihn über Ansprüche und ermöglicht eine angemessene Mitwirkung an der Abwehr.

§ 6 Daten der Spieler, Schiedsrichter und Offiziellen

Der jeweilige Verband beziehungsweise Verein ist Verantwortlicher für die eingebrachten personenbezogenen Daten. Der Anbieter verarbeitet sie weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter. Vor dem Echtbetrieb schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Unzulässige oder nicht erforderliche personenbezogene Daten dürfen nicht eingebracht werden.

§ 7 Einbindung, Embeds und API

Eine vereinbarte Einbindung ist nur für eigene Vereinsdaten auf der eigenen Vereinswebseite zulässig. Der öffentliche Umfang bleibt auf freigegebene Daten beschränkt. Die kommerzielle Nutzung durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters. Eine erteilte Einbindungserlaubnis gilt saisonübergreifend, solange Vertrag und Berechtigung bestehen. API-Zugang und technische Grenzen bedürfen einer gesonderten Freigabe.

§ 8 Preise und Zahlung

Vereinbarte Preise werden netto zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer ausgewiesen. Stripe ist als Zahlungsdienstleister vorgesehen. Das Preis- und Zahlungsmodell ist noch nicht final und wird vor dem Abschluss kostenpflichtiger Leistungen ausdrücklich vereinbart. Ohne eine solche Vereinbarung entsteht keine Zahlungspflicht für Zusatzleistungen.

§ 9 Laufzeit, Kündigung und Widerruf

Laufzeit und ordentliche Kündigungsfrist kostenpflichtiger Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Die kostenlose Grundnutzung kann durch Mitteilung an den Anbieter beendet werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Für die vorgesehenen Verträge mit Verbänden und Vereinen wird kein allgemeines Verbraucherwiderrufsrecht eingeräumt. Sollte im Einzelfall ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht bestehen, bleibt es unberührt. Die entsprechende Belehrung und elektronische Widerrufsfunktion müssen vor dem Angebot solcher Verträge vollständig bereitstehen.

§ 10 Sperrung und Entfernung

Bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige Inhalte, Missbrauch oder erhebliche Vertragsverletzungen kann der Anbieter betroffene Inhalte sperren und Zugriffe verhältnismäßig beschränken. Soweit zumutbar wird der Vertragspartner zuvor informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe. Bei dringender Gefahr ist eine sofortige Maßnahme möglich. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und berechtigte Nachweisinteressen werden berücksichtigt.

§ 11 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftung und ausdrücklich übernommene Garantien bleiben unberührt.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Für die inhaltliche Richtigkeit der von Nutzern eingegebenen Daten wird keine Gewähr übernommen; die vorstehenden Haftungsregeln bleiben unberührt.

§ 12 Rechte am System und an den Daten

Rechte an Software, Gestaltung und Dokumentation verbleiben beim Anbieter beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Vertragspartner erhält ein einfaches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Rechte an eingebrachten Inhalten verbleiben bei den Berechtigten. Der Anbieter erhält nur die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Verarbeitungs- und Darstellungsrechte. Ein Eigentum an personenbezogenen Daten wird nicht begründet.

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Es gelten die Datenschutzerklärung und der gesonderte Auftragsverarbeitungsvertrag. Dieser regelt insbesondere Weisungen, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter, Unterstützung bei Betroffenenrechten sowie Rückgabe und Löschung nach Vertragsende. Bei Widersprüchen in Fragen der Auftragsverarbeitung geht der Auftragsverarbeitungsvertrag vor.

§ 14 Änderung der Bedingungen

Änderungen werden vorab in Textform mitgeteilt. Wesentliche Änderungen, insbesondere neue Zahlungspflichten und Änderungen der Hauptleistungen, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Ohne wirksame Vereinbarung gelten die bisherigen Bedingungen fort, soweit der Vertrag nicht rechtmäßig beendet wird.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender gesetzlicher Vorschriften. Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Anbietersitz wird nur vereinbart, soweit dies nach § 38 ZPO rechtlich zulässig ist. Andernfalls gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.